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Ursprungszeugnis und Beglaubigungsformular

Ursprungszeugnisse basieren auf den autonomen/nationalen Ursprungsregeln und werden ausschliesslich von den Handelskammern beglaubigt.

Ursprungszeugnisse können aus verschiedenen Gründen verlangt werden, z.B. zur Kontrolle von Einfuhrkontingenten, Devisen- und Importvorschriften oder als weiteres Dokument bei Akkreditivgeschäften. Durch die Vorlage eines Ursprungszeugnisses wird aber keine Zollfreiheit gewährt (ev. Zollreduktion).
In einigen, vorwiegend arabischen Ländern wird neben einem Ursprungszeugnis auch eine beglaubigte Rechnung verlangt.

Neben Ursprungszeugnissen und Rechnungen beglaubigt die Glarner Wirtschaftskammer auch andere Dokumente und Atteste. 

Auskünfte über die Vorschriften einzelner Länder bezüglich Ursprungsdokumenten erteilt Ihnen gerne die Beglaubigungsabteilung der Glarner Wirtschaftskammer unter  Kontakt-Email Beglaubigungen 

oder Glarner Wirtschaftskammer, Schweizerhofstrasse 14, CH-8750 Glarus
T +41 (0) 55 640 61 21

 

Schalteröffnungszeiten und telefonisch erreichbar

von Dienstag bis Donnerstag: 8:00 bis 11:30 I 13:30 bis 16:30 Uhr und

am Freitag von 8:00 bis 11:30 Uhr geöffnet.

 

AUSBAU DIGITALER DIENST AB JANUAR 2024

Der Schalter Beglaubigungsdienst der Glarner Wirtschaftskammer hat ab 2024 neue Öffnungszeiten bzw. der digitale Dienst wird weiter ausgebaut.

Am Montag werden grundsätzlich nur noch e-origins ausgestellt, physisch bleibt der Schalter geschlossen. Ab Dienstag gelten die bisherigen Zeiten:

Vertretung Beglaubigungsdienst durch die IHK St. Gallen-Appenzell vom Dienstag, 29. April bis 10. Mai 2024

Unser Beglaubigungsdienst wird vom Montag, 29. April 2024 bis Freitag, 10. Mai 2024 durch die IHK St. Gallen-Appenzell vertreten.

Für die Einreichung von Beglaubigungsgesuchen während dieser Zeit kann wie folgt vorgegangen werden:

Zeitraum: Montag, 29. April 2024 bis Freitag, 10. Mai 2024

Zu verwendende Gesuchsformulare:

Formulare und Gebühren von der Glarner Wirtschaftskammer, zu finden unter:

https://www.glwk.ch/portals/0/downloads/dokumente/beglaubigungsgesuch_ursprungszeignis.pdf?1655986187043

Gebühren:

https://www.glwk.ch/portals/0/downloads/dokumente/gebuehrentarif.pdf?1655986187043

Ausfüllen der Formulare:

Das Formular können Sie wie gewohnt ausfüllen. Um die Gesuchbearbeitung für Sie wie auch die IHK St. Gallen-Appenzell so reibungslos wie möglich zu gestalten ist es wichtig, dass die Gesuchsunterlagen korrekt ausgefüllt und vollständig eingereicht werden.

Bitte denken Sie daran, einen ausreichend frankierten und adressierten Rückantwortumschlag beizulegen.

Einreichung der Gesuche nur über den Postweg oder e-Origin möglich:

Die Gesuche können während dieser Zeit ausschliesslich auf dem Postweg oder über das e-Origin eingereicht werden.

Gesuche auf dem Postweg bitten wir Sie an folgende Adresse zuzustellen:

Industrie- und Handelskammer

St. Gallen-Appenzell

Abteilung Legalisation

Gallusstrasse 16

Postfach

9001 St. Gallen

Mail: legalisation@ihk.ch

Telefon +41 (0)71 224 10 20

Website: https://www.ihk.ch/

 

 

Formular Beglaubigungs und Ursprungszeugnis

Um die Abwicklung für unsere Kunden einfach und schnell zu machen, bieten wir die Formulare für Formulare für das Beglaubigungsgesuch und das Ursprungszeugnis inkl. Leitfaden, damit Sie die Daten direkt am PC erfassen können, als PDF-Datei an.

Beginnen Sie mit dem Beglaubigungsgesuch und füllen Sie die Felder Antragsteller (Exporteur), Empfänger etc. aus. Von Feld zu Feld gelangen Sie über die Tabulator-Taste. Die gelb markierten Felder sind zwingend auszufüllen. Nach erfolgtem Ausdruck auf weisses Papier sind diese Originale (das Beglaubigungsgesuch ist zudem mit dem Firmenstempel und Unterschrift zu versehen) dem Beglaubigungsdienst der Glarner Handelskammer einzureichen (per Post oder persönlich), zusammen mit einer eventuell zu beglaubigenden Exportrechnung sowie einer Kopie der Exportrechnung zu unseren Akten und einem frankierten Rückcouvert. Die beglaubigten Ursprungszeugnisse erhalten Sie in gewohntem Grün zurück.

Für Handelswaren müssen der Handelskammer zwingend die entsprechenden Ursprungsnachweise vorgelegt werden. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt.

Information
Das EDV-Obligatorium für die Formulare 11.010 und 11.030 tritt am 1. Januar 2013 in Kraft und wird durch die Internetzollanmeldung e-dec web ersetzt. Ab 1.1.2013 werden keine Einfuhr- und Ausfuhrzollanmeldungen in Papierform mit 11.010 und 11.030 mehr angenommen.

Bitte beachten Sie das Informationsschreiben der Oberzolldirektion.

Technische Voraussetzungen
Zum Ausfüllen der Formulare Beglaubigung und Ursprungszeugnis benötigen Sie den Acrobat Reader ab Version 5.0.

Beglaubigungen / Carnet A.T.A.

Das Carnet A.T.A.  ist ein Reisepass für die vorübergehende Ein- und Wiederausfuhr von Waren

Das Carnet A.T.A. ist in rund 70 Ländern ein international anerkanntes Zollpapier. Das Carnet A.T.A. ist ein Jahr gültig und findet u.a. Verwendung für Warenmuster, Berufs- und Sportausrüstung, Messe- und Ausstellungsgut. 

 
Wenn Sie mit dem Carnet A.T.A. den Zoll passieren 

  • ersparen Sie sich die Zollkosten und die MWST 
  • müssen Sie an der Grenze keine Sicherheiten hinterlegen 
  • profitieren Sie von einem einfachen Zollverfahren mit einem einzigen Dokument 
     

 Das Carnet A.T.A. ermöglicht Ihnen 

  • die Zollformalitäten zu fixen Kosten abzuwickeln 
  • die Ware in mehreren Ländern hintereinander zoll- und MWST-frei einzuführen 
  • die Ware während der Gültigkeitsdauer von einem Jahr bei unterschiedlichen Reisen ein- und wiederauszuführen 
  • bei der Rückkehr die Ware mit vereinfachten Formalitäten wiedereinzuführen 
     

Wie kommen Sie zu Ihrem Carnet A.T.A.? 

Für Firmen, Betriebsstätten oder Privatpersonen mit Sitz bzw. Wohnort im Kanton Glarus stellt sich die Zürcher Handelskammer (beglaubigung@zhk.ch / 044 217 40 40) für die Ausstellung der entsprechenden Papiere zur Verfügung. Die Mitarbeiter der jeweiligen Exportabteilungen sind Ihnen bei allfälligen Fragen jederzeit gerne behilflich. 

 
Öffnungszeiten und Adressen der Schweizer Zolldienststellen